Unsere Spezialisierung liegt in der Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aus den verschiedensten wirtschaftlichen Bereichen. So betreuen wir unter anderen Gastronomiebetriebe, Handel, Gewerbe und einige freie Berufe, wie z.B. Rechtsanwälte. Aber auch Arbeitnehmerveranlagungen führen wir gerne für Sie durch.

Gerade Kleinstunternehmer denken, ein Steuerberater hätte nur Interessen an großen Klienten und ein Buchhalter sei auch ausreichend für ihre Bedürfnisse. Dabei wird aber vielfach übersehen, dass Buchhalter nur über eingeschränkte Befugnisse gegenüber Steuerberatern verfügen und keine Jahresumsatzsteuererklärungen oder Einkommensteuererklärungen erstellen dürfen. Somit muss der Unternehmer erst recht einen Steuerberater für die Erklärungen engagieren oder sie selber erstellen.

Warum also nicht gleich einen Steuerberater beauftragen, der alle Leistungen aus einer Hand liefert?

Zusätzlich arbeiten wir mit renommierten Rechtsanwälten, Notaren und Dolmetschern zusammen, damit können wir auch andere Probleme im Interesse unserer Klienten lösen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und ein Erstgespräch.