Wir beraten und betreuen in unserer Steuerberatungs- und Wirtschaftstreuhänder Kanzlei kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus den verschiedensten wirtschaftlichen Bereichen. So zählen wir unter anderem Betriebe aus Gastronomie, Handel, Gewerbe und Freiberufler, wie z.B. Rechtsanwälte, zu unseren Mandanten. Aber auch Arbeitnehmerveranlagungen übernehmen wir gerne.
Zusätzlich arbeiten wir in unserer Kanzlei mit renommierten Rechtsanwälten, Notaren und Dolmetschern zusammen, damit können wir auch andere Probleme im Bereich der Steuer und Steuerrecht unserer Mandanten lösen.
Gerade Kleinunternehmen denken, ein Steuerberater hätte nur Interessen an großen Mandanten und ein Buchhalter sei auch ausreichend für ihre Bedürfnisse. Dabei wird aber vielfach übersehen, dass ein Buchhalter nur über eingeschränkte Befugnisse gegenüber Steuerberatern verfügt und keine Jahresumsatzsteuererklärung oder Einkommensteuererklärung erstellen darf. Somit muss der Unternehmer erst recht einen Steuerberater für die Erklärungen engagieren oder sie selber erstellen.
Warum also nicht gleich einen Steuerberater beauftragen, der alle Leistungen aus einer Hand liefert?
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und ein Erstgespräch.
Albert Einstein:
„Am schwersten zu verstehen auf der Welt ist die Einkommensteuer.”