Als Steuerberater vertreten wir unsere Klienten selbstverständlich vor Abgabenbehörden (Betriebsprüfung) von Bund, Ländern und Gemeinden und ebenso in sozialversicherungsrechtlichen Belangen.
Die GPLA Durchführung kann durch einen Prüfer des Finanzamtes oder einen Prüfer der Gebietskrankenkasse erfolgen. Ebenso möglich ist eine Teamprüfung durch Mitarbeiter des Finanzamtes und der Gebietskrankenkasse.