Anmeldungen bei der Gebietskrankenkasse (GKK) von Dienstnehmern müssen vor Aufnahme der Beschäftigung erfolgen.
Für die Mindestanmeldung sind folgende Daten erforderlich:
Die Anmeldung hat durch ELDA ONLINE ERFASSUNG zu erfolgen. In Ausnahmefällen ist die Anmeldung auch zulässig durch:
Telefax: 05 780 761 direkt bei der GKK mittels Formular
Telefon: 05 780 760
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es für die GKK keine Probezeit gibt.
Für die rechtzeitige Anmeldung vor Arbeitsantritt ist ausschließlich der Dienstgeber verantwortlich.
Bei Ausländern ist weiters darauf zu achten, dass sie über eine gültige Aufenthaltsbewilligung und Arbeitsgenehmigung verfügen.
Trotz Mindestanmeldung müssen Dienstnehmer innerhalb von 7 Kalendertagen wie bisher mit allen Daten angemeldet werden.
Dazu senden Sie uns bitte alle Daten des Dienstnehmers laut Anmeldeformular (PDF).
Seit 1. Juli 2011 ist der Arbeitgeber bestimmter ausländischer Dienstnehmer verpflichtet, den Beginn und das Ende des
Beschäftigungsverhältnisses innerhalb von 3 Tagen der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS zu melden.
Für mehr Informationen siehe Formular
Betrug der Nettoumsatz in den beiden vorangegangenen Wirtschaftsjahren mehr als EUR 150.000,00 besteht die Verpflichtung der Einzelaufzeichnungspflicht von Barumsätzen.